Ich finde es wirklich erstaunlich, dass ich bisher noch nie irgendwo ein Kommentar gelesen habe, der die einzig wirklich effektive und sinnvolle Lösung dieses Problems vorschlägt, nämlich eine rechtliche Lösung.
Die zuständigen Normerzeuger (in diesem Falle könnte sogar die EU durchaus mit ihren Kompetenzen im Konsumentenschutz tätig werden) sollten schlicht und einfach gesetzlich bestimmen, dass etwa von Konsumenten im Sinne der Konsumentenschutzgesetze gekaufte Immaterialgüter, also auch Software / erworbene Softwarelizenzen am Markt frei (wieder-)verkäuflich sein müssen, wozu dann auch gehören würde, dass der Hersteller bzw. das Unternehmen welches die Software / die Softwarelizenzen vertreibt, ein System zur Übertragung dieser Lizenzen kostenfrei zur Verfügung stellen muss.
Kurz gesagt: Sorgen wir dafür, dass derartige Gängelungen der Konsumenten schlicht und ergreifend illegal gemacht werden!
Warum sollte das nicht gehen? Die EU hat auch die Roaminggebühren innerhalb der EU auf ein erträgliches Maß gedeckelt, sodass etwa ein Deutscher der in Italien ein paar Anrufe tätigt, nicht mehr mit horrenden "Auslandsgebühren" belastet wird. Gerade wird in der EU diskutiert, ob vielleicht nicht sogar per rechtlicher Regelung die Roaminggebühren innerhalb der EU nicht komplett verboten werden.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei Banküberweisungen. Früher haben die Banken hohe Gebühren verlangt, wenn man etwa Geld aus Österreich nach Deutschland überwiesen hat, inzwischen gilt dank EU-Regelungen: Die Banken dürfen bei einer Überweisung innhalb der EU (unter Verwendung von IBAN und BIC) nur noch so hohe Gebühren verlangen, wie sie auch bei einer Inlandsüberweisung verlangt werden. Und das sind meist 0 Euro.
Elektrische und elektronische Altgeräte (etwa PCs, Drucker, Klimageräte) können von Konsumenten kostenfrei zum Recycling zurückgeben werden. Dank einer EU-Richtlinie. Der Vertreiber der Geräte muss sie also kostenlos zur Entsorgung zurücknehmen. Ohne die Richtlinie stünde es ihm frei, hohe Entsorgungsgebühren zu verlangen.
Diese Liste lässt sich noch sehr, sehr lang fortsetzen.
Warum also nicht gesetzlich festlegen, dass es für Konsumenten kostenfrei möglich sein muss, seine Software / Softwarelizenz auf eine andere Person zu übertragen?
Wenn ich also einen Code brauche um ein Spiel auf der XBOX ONE zu aktivieren, dann muss ich die Möglichkeit haben, das Spiel wieder zu deaktivieren und einen neuen gültigen Code generiert zu bekommen, den ich mit der Disk weitergebe. Technisch ist dies alles absolut problemlos umsetzbar.
Auch gegen den "24 Stunden Online Check" lässt sich entsprechend rechtlich vorgehen. Eine derartige Einschränkung der Nutzung von erworbener Software sollte schlicht und einfach verboten werden.
Ich sehe in einem "Boykott durch die Konsumenten" recht wenig Potential, hier einen Erfolg zu erreichen. Viel zu viel hängt hier von einem diffusen und kaum koordinierbaren Kaufverzicht einer enormen Masse an Menschen ab.
Wesentlich klarer und leichter zu beschreiten stellt sich hier der Weg einer rechtspolitischen Einflussnahme dar: Entsprechende Lobbyorganisationen, etwa für den Konsumentenschutz, sind bereits vorhanden. Sie müssen auf das Problem aufmerksam gemacht werden und es muss gezeigt werden, dass dies viele Menschen betrifft.
Durch entsprechende Organisation im Internet wäre es durchaus möglich, hier den Stein für entsprechende legistische Maßnahmen ins Rollen zu bringen.