Nes Game Cover
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Re: Nes Game Cover
Ah, haha gucki mal. Alle man sind sie hier...
Jo, ich könnte auch anbieten 97 NES Games zum scannen zur verfügung zu stellen. Kleines Problem ist aber bei den NES Games das das Cover nicht flach sondern geknickt ist, also das schmale Stück vorne. Das müste man dann auch mit einscannen und mit Fotoshop drannflicken. (ohje und ich bin so ein n000b in Fotoshop)
Jo, ich könnte auch anbieten 97 NES Games zum scannen zur verfügung zu stellen. Kleines Problem ist aber bei den NES Games das das Cover nicht flach sondern geknickt ist, also das schmale Stück vorne. Das müste man dann auch mit einscannen und mit Fotoshop drannflicken. (ohje und ich bin so ein n000b in Fotoshop)
(\_/)
(O.o)
(> <) <---This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination.
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- RedScorpion
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Re: Nes Game Cover
Wie gesagt siwas einzuscannen hätte nur 1 Zweck und zwar als Vorlage.
Um das dann Qualitativ auszudrucken, müßte man das Nachdesignen. Das wäre an sich nicht das Problem, da könnte ich ein Video Tut machen.
Bei der Restauration der Boxen ist das schon aufwendiger.
mfg
red
Um das dann Qualitativ auszudrucken, müßte man das Nachdesignen. Das wäre an sich nicht das Problem, da könnte ich ein Video Tut machen.
Bei der Restauration der Boxen ist das schon aufwendiger.
mfg
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Re: Nes Game Cover
Ich würde definitiv helfen.
Kann mich da schon einarbeiten denke ich.
Kann mich da schon einarbeiten denke ich.
- RedScorpion
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Re: Nes Game Cover
So ich hab jetzt dem admin von npes mal ne MAil geschrieben ob es in Ordnugn wäre seine Vorlagen auf dem deutsch Pendant zu nutzen.
Mfg
red
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red
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Re: Nes Game Cover
Wir haben hier doch eigentlich schon eine richtig gute Seite.
Warum muss man alles immer neu erstellen?
Wir könnten doch auch hier Cover reinstellen oder nicht?
Dann ist alles schön zentral und auch ein NesCENTER.
Vielleicht kann man auch die Anleitungen reinstellen. Vor einigen Jahren sind die NES-Patente und so doch ausgelaufen oder?
Gilt das nicht auch für Anleitungen?
Ich seh´s nämlich nicht ein für 4€ Anleitungen bei eBay zu ersteigern. So ein Sammler bin ich dann auch nicht.
Warum muss man alles immer neu erstellen?
Wir könnten doch auch hier Cover reinstellen oder nicht?
Dann ist alles schön zentral und auch ein NesCENTER.
Vielleicht kann man auch die Anleitungen reinstellen. Vor einigen Jahren sind die NES-Patente und so doch ausgelaufen oder?
Gilt das nicht auch für Anleitungen?
Ich seh´s nämlich nicht ein für 4€ Anleitungen bei eBay zu ersteigern. So ein Sammler bin ich dann auch nicht.
Re: Nes Game Cover
Das Problem wenn man es hier einstellt ist, dass die Admins alles alleine machen müssten.
Ich hab kürzlich mal angefangen ein paar Faltanleitungen und sonstigen Kram einzuscannen und mal ne provisorische Hp zu erstellen.
Leider habe ich erst angefangen mich in HTML einzulesen und habe noch ein paar Probleme (z.B. dass Firefox und IE die Dateien völlig unterschiedlich interpretieren oder wie ich da ne anständige Druckversion hinbekomme) ausserdem weiss ich nicht wie es sich mit den Copyrights verhällt.
Ich hab kürzlich mal angefangen ein paar Faltanleitungen und sonstigen Kram einzuscannen und mal ne provisorische Hp zu erstellen.
Leider habe ich erst angefangen mich in HTML einzulesen und habe noch ein paar Probleme (z.B. dass Firefox und IE die Dateien völlig unterschiedlich interpretieren oder wie ich da ne anständige Druckversion hinbekomme) ausserdem weiss ich nicht wie es sich mit den Copyrights verhällt.
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___NESCENTER-NES-QUIZ-SUPER-BRAIN-MASTER-2009 und 2011___
__________Vize-NESCENTER-NES-QUIZ-MASTER-2014___________
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Re: Nes Game Cover
Ein paar Hinweise zum rechtlichen Teil (ist aber nicht abschliessend zu verstehen und basiert nicht auf einer fundierten Analyse, mehr so, was mir durch den Kopf geht) und aus schweizerischer Sicht:
Ein erstes Problem ist, von welchen Landes Gesetzen wir sprechen. Das Internet ist ja global, entsprechend die Homepages weltweit abrufbar, ergo können die Immaterialgüterrechte etlicher Länder auf einmal berührt sein. Hilfreich ist diesbezüglich, die Reichweite der Homepage mal einzuschränken oder zu reterritorialisieren. Oder etwas anschaulicher: ein Disclaimer draufsetzen (Homepage richtet sich nur an User in Deutschland, z.B. oder so ähnlich). Dann kommts auch auf die Sprache an, ist die Homepage auf deutsch, geht man eher von einem "Verbreitungsgebiet" DE, AU, CH aus, weniger weltweit, ist sie auf englisch, sieht das schon ganz anders aus.
Nun zum eigentlich immaterialgüterrechtlichen Teil, den ich nur aus schweizerischer Sicht abschätzen kann. Deutsches Recht könnte anders sein, weiss es nicht. Betr. Wiedergabe Modullabel und/oder Spielanleitung:
Patente: betr. diesen Dingen kein Problem
Markenrechte: In der Regel sind Gametitel markenrechtlich hinterlegt und daher geschützt. ABER: Schutzdauer 10 Jahre, danach muss wieder verlängert werden. Da das Interesse der Hersteller gering ist, Registergebühren zu zahlen, wenn die Games mal nicht mehr hergestellt und verkauft werden, dürften bei vielen Gametiteln die Markenrechte nicht erneuert worden sein und daher heute durch Zeitablauf untergegangen. AUSNAHME: Anders sieht dies erstens für die Herstellernamen aus (Nintendo, Capcom etc.). Die sind i.d.R. auch als Marken hinterlegt und da sie auch heute noch gebraucht werden, dürften sie verlängert worden sein, d.h., markenrechtsschutz besteht noch. Dasselbe gilt für Gametitel von Serien, die heute noch vermarktet werden (Mega Man, Zelda etc.). Das heisst aber noch nicht, dass eine Wiedergabe dieser Marken eine Verletzung wäre. Verboten ist (CH-Recht) die Verwendung im geschäftlichen Verkehr, nicht aber ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs. Also, wenn auf der Homepage etwas verrechnet wird, um die Modullabels/Spielanleitungen anzuschauen - dann könnte es Probleme geben, da geschäftlich verwendet. Werden durch Sponsoring; Werbebanner Umsätze erzielt, könnts auch heikel werden.
Urheberrechte: Hier das grösste Problem. Erlöschen in der CH 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also noch lange lange lange nicht. Grafische Darstellungen erreichen sehr schnell das erforderliche Niveau, um Urheberrechtsschutz zu geniessen. Und sie sind auf Modullabels und Anleitungen regelmässig vorhanden. Also, Urheberrechte bestehen drauf. Zur Verletzung dieser Urheberrechte: Für die User (die Abrufer) gilt in der CH, dass der "reine Download" (ohne Upload, v.a. ohne Sharing) für private Zwecke erlaubt ist. Die User dürften also fein raus sein. Aber die Betreiber der Homepage sieht es etwas schwieriger aus. In CH ist z.B. Eigengebrauch erlaubt, was unter anderem heisst (Art. 19 URG): Als Eigengebrauch
gilt: a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen,
die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
Es könnte ev. versucht werden, durch z.B. ein Passwortsystem sicherzustellen, dass nur "Freunde" drauf zugreifen können (ist aber dann ein Problem des traffics, zu viele "Freunde" dürften problematisch werden).
Weiter ist zulässig, dass Leute, die berechtigt sind, für den Eigengebrauch Werkexemplare (Kopien) herstellen zu lassen, diese auch von Dritten herstellen lassen können. Hat nun jemand also das Game, könnte er berechtigterweise vom Modullabel/Anleitung eine Kopie für sich machen, ist also zum Eigengebrauch berechtigt. Diese Kopie könnten auch zulässigerweise Dritte für ihn anfertigen. Zusammengesetzt heisst dies Folgendes: Haben die User das entsprechende Game/Anleitung selber, dürften sie davon auch eine Kopie anfertigen oder eben durch Dritte (hier die Homepagebetreiber) anfertigen lassen. Ergo: Deutlich und ernsthaft darauf hinweisen, dass dies der einzig zulässige Verwendungszweck sei (User dürfen nur Kopie derer Labels/Anleitungen machen, die sie schon haben).
Zu guter Letzt noch eine Anmerkung aus nicht rechtlicher Sicht: Solange die Homepage nicht gewerblich ist (kein Verkauf, keine Gebühren etc.) und es sich nur um Labels / Anleitungen von Spielen handelt, die von den Herstellern gar nicht mehr vertrieben werden (wie eben NES), dürfte deren Interesse an der Durchsetzung von immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen ohnehin eher gering sein. Denn das kostet Zeit und Geld und Mühe, und wenn sie die Games nicht mehr vermarkten, wozu das Ganze? Die Hersteller haben auch ein Interesse an einer Fangemeinde... Problematisch wird das Ganze, wenn es entweder kommerzialisiert wird oder zu unlauteren Zwecken gemacht wird (z.B. gleichzeitiger Verkauf leerer Module und Anleitung, wie möglichst echt aussehende, aber effektiv gefälschte Module hergestellt werden können).
Das wärs erstmals...
Ein erstes Problem ist, von welchen Landes Gesetzen wir sprechen. Das Internet ist ja global, entsprechend die Homepages weltweit abrufbar, ergo können die Immaterialgüterrechte etlicher Länder auf einmal berührt sein. Hilfreich ist diesbezüglich, die Reichweite der Homepage mal einzuschränken oder zu reterritorialisieren. Oder etwas anschaulicher: ein Disclaimer draufsetzen (Homepage richtet sich nur an User in Deutschland, z.B. oder so ähnlich). Dann kommts auch auf die Sprache an, ist die Homepage auf deutsch, geht man eher von einem "Verbreitungsgebiet" DE, AU, CH aus, weniger weltweit, ist sie auf englisch, sieht das schon ganz anders aus.
Nun zum eigentlich immaterialgüterrechtlichen Teil, den ich nur aus schweizerischer Sicht abschätzen kann. Deutsches Recht könnte anders sein, weiss es nicht. Betr. Wiedergabe Modullabel und/oder Spielanleitung:
Patente: betr. diesen Dingen kein Problem
Markenrechte: In der Regel sind Gametitel markenrechtlich hinterlegt und daher geschützt. ABER: Schutzdauer 10 Jahre, danach muss wieder verlängert werden. Da das Interesse der Hersteller gering ist, Registergebühren zu zahlen, wenn die Games mal nicht mehr hergestellt und verkauft werden, dürften bei vielen Gametiteln die Markenrechte nicht erneuert worden sein und daher heute durch Zeitablauf untergegangen. AUSNAHME: Anders sieht dies erstens für die Herstellernamen aus (Nintendo, Capcom etc.). Die sind i.d.R. auch als Marken hinterlegt und da sie auch heute noch gebraucht werden, dürften sie verlängert worden sein, d.h., markenrechtsschutz besteht noch. Dasselbe gilt für Gametitel von Serien, die heute noch vermarktet werden (Mega Man, Zelda etc.). Das heisst aber noch nicht, dass eine Wiedergabe dieser Marken eine Verletzung wäre. Verboten ist (CH-Recht) die Verwendung im geschäftlichen Verkehr, nicht aber ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs. Also, wenn auf der Homepage etwas verrechnet wird, um die Modullabels/Spielanleitungen anzuschauen - dann könnte es Probleme geben, da geschäftlich verwendet. Werden durch Sponsoring; Werbebanner Umsätze erzielt, könnts auch heikel werden.
Urheberrechte: Hier das grösste Problem. Erlöschen in der CH 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also noch lange lange lange nicht. Grafische Darstellungen erreichen sehr schnell das erforderliche Niveau, um Urheberrechtsschutz zu geniessen. Und sie sind auf Modullabels und Anleitungen regelmässig vorhanden. Also, Urheberrechte bestehen drauf. Zur Verletzung dieser Urheberrechte: Für die User (die Abrufer) gilt in der CH, dass der "reine Download" (ohne Upload, v.a. ohne Sharing) für private Zwecke erlaubt ist. Die User dürften also fein raus sein. Aber die Betreiber der Homepage sieht es etwas schwieriger aus. In CH ist z.B. Eigengebrauch erlaubt, was unter anderem heisst (Art. 19 URG): Als Eigengebrauch
gilt: a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen,
die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
Es könnte ev. versucht werden, durch z.B. ein Passwortsystem sicherzustellen, dass nur "Freunde" drauf zugreifen können (ist aber dann ein Problem des traffics, zu viele "Freunde" dürften problematisch werden).
Weiter ist zulässig, dass Leute, die berechtigt sind, für den Eigengebrauch Werkexemplare (Kopien) herstellen zu lassen, diese auch von Dritten herstellen lassen können. Hat nun jemand also das Game, könnte er berechtigterweise vom Modullabel/Anleitung eine Kopie für sich machen, ist also zum Eigengebrauch berechtigt. Diese Kopie könnten auch zulässigerweise Dritte für ihn anfertigen. Zusammengesetzt heisst dies Folgendes: Haben die User das entsprechende Game/Anleitung selber, dürften sie davon auch eine Kopie anfertigen oder eben durch Dritte (hier die Homepagebetreiber) anfertigen lassen. Ergo: Deutlich und ernsthaft darauf hinweisen, dass dies der einzig zulässige Verwendungszweck sei (User dürfen nur Kopie derer Labels/Anleitungen machen, die sie schon haben).
Zu guter Letzt noch eine Anmerkung aus nicht rechtlicher Sicht: Solange die Homepage nicht gewerblich ist (kein Verkauf, keine Gebühren etc.) und es sich nur um Labels / Anleitungen von Spielen handelt, die von den Herstellern gar nicht mehr vertrieben werden (wie eben NES), dürfte deren Interesse an der Durchsetzung von immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen ohnehin eher gering sein. Denn das kostet Zeit und Geld und Mühe, und wenn sie die Games nicht mehr vermarkten, wozu das Ganze? Die Hersteller haben auch ein Interesse an einer Fangemeinde... Problematisch wird das Ganze, wenn es entweder kommerzialisiert wird oder zu unlauteren Zwecken gemacht wird (z.B. gleichzeitiger Verkauf leerer Module und Anleitung, wie möglichst echt aussehende, aber effektiv gefälschte Module hergestellt werden können).
Das wärs erstmals...
Re: Nes Game Cover
Zunächst mal danke für deine Mühe die du dir gemacht hast.
Das mit dem ausserrechtlichen sehe ich genauso. Ich denke nicht, dass Nintendo ernsthafte Probleme mit einer derartigen Page haben würde. Vertreiben möchte ich eh nichts sondern nur Scanns von (bisher nur) Faltanleitungen zum nachlesen oder zum freien Download anbieten. Ich denke "Nichtsammler" würden sich die originalen Anleitungen eh nicht kaufen und eher daruf verzichten und Sammler würden sich evtl welche ausdrucken, sie aber früher oder später gegen echte austauschen (so würde ich es zumindest tun). Somit sollte dem Markt damit auch nicht geschadet werden.
Die einzige Frage die sich mir noch stellt ist, was könnte mir passieren wenn sich doch jemand drann stört?
Wenn ich darum gebeten werde die Page umgehend vom Netzt zu nehmen ist das ja kein Problem aber kann auch anderes auf mich zukommen?
Das mit dem ausserrechtlichen sehe ich genauso. Ich denke nicht, dass Nintendo ernsthafte Probleme mit einer derartigen Page haben würde. Vertreiben möchte ich eh nichts sondern nur Scanns von (bisher nur) Faltanleitungen zum nachlesen oder zum freien Download anbieten. Ich denke "Nichtsammler" würden sich die originalen Anleitungen eh nicht kaufen und eher daruf verzichten und Sammler würden sich evtl welche ausdrucken, sie aber früher oder später gegen echte austauschen (so würde ich es zumindest tun). Somit sollte dem Markt damit auch nicht geschadet werden.
Die einzige Frage die sich mir noch stellt ist, was könnte mir passieren wenn sich doch jemand drann stört?
Wenn ich darum gebeten werde die Page umgehend vom Netzt zu nehmen ist das ja kein Problem aber kann auch anderes auf mich zukommen?
Derjenige der aus meinen Scanns eine täuschend echte Kopie erstellen kann spreche ich jetzt schon meinen grössten Respekt ausMr. Belmont hat geschrieben:Problematisch wird das Ganze, wenn es entweder kommerzialisiert wird oder zu unlauteren Zwecken gemacht wird (z.B. gleichzeitiger Verkauf leerer Module und Anleitung, wie möglichst echt aussehende, aber effektiv gefälschte Module hergestellt werden können).
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__________Vize-NESCENTER-NES-QUIZ-MASTER-2014___________
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