Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.09)
Moderator: Oliversum
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Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.09)
Für das Flohmarkt-Forum gilt zusätzlich zu den allgemeinen Forenregeln das Folgende. Die Nichtbeachtung der Regeln kann dazu führen, dass Euer Posting editiert oder gelöscht wird. Offensichtlich vorsätzliche, wiederholte oder besonders schwere Verstöße werden mit einer Verwarnung bzw. mit einem Ban geahndet.
1. Es hat sich hier (leider?) eingebürgert, dass auch Ebay-Links geposted werden. Da die Mehrheit der User wohl auch interessanten Ebay-Angeboten nicht abgeneigt ist, werden diese Postings toleriert. Trotzdem bitten wir Euch, reine Ebay-Topics mit einem [Ebay] im Thread-Titel als solche deutlich zu kennzeichnen, damit User, die nicht über Ebay handeln wollen, sich nicht durch für sie uninteressante Themen wühlen müssen.
2. Eigentlich keine Sonderregelung, aber zur Sicherheit hier noch einmal extra herausgestellt: Bei allen Angeboten ist insbesondere auf die Einhaltung der in Deutschland geltenden Jugendschutz-Bestimmungen zu achten. Vorallem ist das Anbieten indizierter Spiele in diesem Forum untersagt. Entsprechende Topics werden editiert oder, falls sie nur solche Angebote enthalten, gelöscht. Bei fortwährenden Verstößen, kann es auch eine Verwarnung geben.
3. In jedem Verkaufsangebot muss sich zwingend eine -zumindest ungefähre- Preisvorstellung des Verkäufers finden. Topics in denen ohne Preisvorstellungen dazu aufgefordert wird Gebote abzugeben, werden gesperrt oder gelöscht.
Danke für Euer Verständnis!
1. Es hat sich hier (leider?) eingebürgert, dass auch Ebay-Links geposted werden. Da die Mehrheit der User wohl auch interessanten Ebay-Angeboten nicht abgeneigt ist, werden diese Postings toleriert. Trotzdem bitten wir Euch, reine Ebay-Topics mit einem [Ebay] im Thread-Titel als solche deutlich zu kennzeichnen, damit User, die nicht über Ebay handeln wollen, sich nicht durch für sie uninteressante Themen wühlen müssen.
2. Eigentlich keine Sonderregelung, aber zur Sicherheit hier noch einmal extra herausgestellt: Bei allen Angeboten ist insbesondere auf die Einhaltung der in Deutschland geltenden Jugendschutz-Bestimmungen zu achten. Vorallem ist das Anbieten indizierter Spiele in diesem Forum untersagt. Entsprechende Topics werden editiert oder, falls sie nur solche Angebote enthalten, gelöscht. Bei fortwährenden Verstößen, kann es auch eine Verwarnung geben.
3. In jedem Verkaufsangebot muss sich zwingend eine -zumindest ungefähre- Preisvorstellung des Verkäufers finden. Topics in denen ohne Preisvorstellungen dazu aufgefordert wird Gebote abzugeben, werden gesperrt oder gelöscht.
Danke für Euer Verständnis!
Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.09)
gelten diese regelungen eigentlich auch für den NES-marktplatz des nescenters oder NUR für den flohmarkt im n-fans-bereich?
Hurry up!
- ThE CaPtAiN
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.09)
Nur für den Flohmarkt im Nfans-Bereich.Wily hat geschrieben:gelten diese regelungen eigentlich auch für den NES-marktplatz des nescenters oder NUR für den flohmarkt im n-fans-bereich?
- Ike
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Mal ne Frage zu Part 2, um eine kleine "Schlägerei" zwischen Oliversum und mir aufzulösen.ThE CaPtAiN hat geschrieben: 2. Eigentlich keine Sonderregelung, aber zur Sicherheit hier noch einmal extra herausgestellt: Bei allen Angeboten ist insbesondere auf die Einhaltung der in Deutschland geltenden Jugendschutz-Bestimmungen zu achten. Vorallem ist das Anbieten indizierter Spiele in diesem Forum untersagt. Entsprechende Topics werden editiert oder, falls sie nur solche Angebote enthalten, gelöscht. Bei fortwährenden Verstößen, kann es auch eine Verwarnung geben.
Es geht nun expliziet um die USK18 Spiele:
Oliversum liest aus dem Text heraus, dass sämtliche 18er Titel zum anbieten verboten wären. Ich wiederum lese aus dem Abschnitt heraus, dass nur die indizierten verboten wären, die in Deutschland erschienen USK 18 Titel aber angeboten werden dürfen.
Die Frage: Was stimmt nu?
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Sry, hab das hier gar nicht gesehen. Wird überarbeitet.
We each walk the path that we`ve chosen
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Was ist damit jetzt...?
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Wir unterhalten uns intern gerade darüber, ob und wie wir die Regel klarstellen. Wahrscheinlich werden wir den Verkauf von USK 18 - Titeln explizit auch in den Forenregeln ausschließen. Zur aktuellen Lage: Ich wollte mit dem obigen Text insoweit nur klarstellen, was ohnehin selbstverständlich ist: Die in Deutschland geltenden Jugendschutz- (und sonstigen relevanten gesetzlichen) Bestimmungen sind einzuhalten. Ohne in Details gehen zu wollen, hast Du u.a., solltest USK 18 - Titel anbieten, sicherzustellen, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt. Die Anforderungen hieran sind in der Praxis sehr, sehr hoch. So soll eine vorherige Übermittlung eines Scans/Faxes des Personalausweises z.B. nicht ausreichen.Ike hat geschrieben:Was ist damit jetzt...?
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Aso, seit ihr noch dran, wollte nur nach Fragen, weil das ja nu etwas her ist.
Hatte auch immer vergessen bei der Post zu Fragen ob man da auch wie amazon einen ab 18 Versand machen kann...
Hatte auch immer vergessen bei der Post zu Fragen ob man da auch wie amazon einen ab 18 Versand machen kann...
- Ike
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Ich habe euch etwas Zeit zum diskutieren gelassen, aber nach über einem Jahr dürfte die Frage doch mal beantwortet sein, oder? Ich meine, die Regel im ersten Beitrag wurde noch nicht überarbeitet.ThE CaPtAiN hat geschrieben:Wir unterhalten uns intern gerade darüber, ob und wie wir die Regel klarstellen. Wahrscheinlich werden wir den Verkauf von USK 18 - Titeln explizit auch in den Forenregeln ausschließen. Zur aktuellen Lage: Ich wollte mit dem obigen Text insoweit nur klarstellen, was ohnehin selbstverständlich ist: Die in Deutschland geltenden Jugendschutz- (und sonstigen relevanten gesetzlichen) Bestimmungen sind einzuhalten. Ohne in Details gehen zu wollen, hast Du u.a., solltest USK 18 - Titel anbieten, sicherzustellen, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt. Die Anforderungen hieran sind in der Praxis sehr, sehr hoch. So soll eine vorherige Übermittlung eines Scans/Faxes des Personalausweises z.B. nicht ausreichen.Ike hat geschrieben:Was ist damit jetzt...?
Frage kommt jetzt nur auf, weil ich wohl noch mal einen eigenen Thread aufmachen will und dort wohl wieder mit mindestens ein 18er Titel drinne landen würde. Sorry, aber ich möchte sie einfach mal geklärt haben.
- ThE CaPtAiN
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Ebay hat hierfür folgende Grundsätze aufgestellt:
Ich weiß nicht, ob die Information zu den Versandmethoden korrekt ist. Sollte sie korrekt sein, stellt sich die Frage der Anpassung der Forenregeln ohnehin nicht. Wenn es für nicht-gewerbliche Anbieter keine Möglichkeit gibt, USK 18 - Titel den gesetzlichen Anforderungen genügend zu versenden, können wir entsprechende Angebote im Forum auch nicht erlauben.
Um Deine ursprüngliche Frage also - ich weiß, viel zu spät - zu beantworten:
Bis auf Weiteres ist ein Angebot von USK 18 - Titeln nicht erlaubt.
http://news.ebay.de/showitem&id=1516Private Verkäufer dürfen Filme, die mit "FSK ab 18" und Computerspiele, die mit "USK ab 18" gekennzeichnet sind, weiterhin nicht anbieten, da derzeit die hierfür erforderlichen Versandmethoden mit Altersverifizierung ausschließlich für gewerbliche Anbieter verfügbar sind.
Ich weiß nicht, ob die Information zu den Versandmethoden korrekt ist. Sollte sie korrekt sein, stellt sich die Frage der Anpassung der Forenregeln ohnehin nicht. Wenn es für nicht-gewerbliche Anbieter keine Möglichkeit gibt, USK 18 - Titel den gesetzlichen Anforderungen genügend zu versenden, können wir entsprechende Angebote im Forum auch nicht erlauben.
Um Deine ursprüngliche Frage also - ich weiß, viel zu spät - zu beantworten:
Bis auf Weiteres ist ein Angebot von USK 18 - Titeln nicht erlaubt.
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Wie wäre es einfach mit Einschreiben eigenhändig?
Hab erst heute so eine DVD ab 18 erhalten.
Hab erst heute so eine DVD ab 18 erhalten.
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1. Vorsitzender des Nerd-Bier-Clubs
BEER YUO, BEER ME, BEER US TOGETHER
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- ThE CaPtAiN
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Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Ist wohl grundsätzlich nicht ausreichend, da mit dem Einschreiben keine Altersprüfung verbunden ist.Calmundd hat geschrieben:Wie wäre es einfach mit Einschreiben eigenhändig?
Hab erst heute so eine DVD ab 18 erhalten.
Re: Besondere Regeln für das Flohmarkt-Forum (Update 23.01.0
Sind eigentlich sozusagen Auktionen zulässig? Ich sage zb ich verkaufe ein cib conkers Bad fürs days ab 1.2.2014 mit einem startgebot von € 40 und dann haben alle User des nintendofans Forum zeit zu bieten fia posts in den jeweiligen treats. Stell mir vor das eine Auktion bis Max 10 Tage laufen darf und das um min €1 Schritte geboten wird. Und wenn jemand so eine Auktion macht und dann doch nicht verkaufen sollte weil es ihm zu wenig ist sollte es eine list of shame geben wo er qwasi angebrangert wird.
Edit
Wäre meines Erachtens eine gute Alternative für nfans User zu eBay
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Wäre meines Erachtens eine gute Alternative für nfans User zu eBay