Vater Unser hat geschrieben:Super Sache, aber wie kommt's dass der Staat sich das leisten kann? Geld zuviel?

(gut, bei vielen Sachen dürften die Kosten für die Zollabwicklung den eigentlichen Zollwert überschreiten...letztens für 4€ zum Zoll gefahren

)
Der Staat hat keine Wahl, weil es sich um eine EU-Verordnung handelt.
Und wenn du dem im ersten Posting angegeben Link zur Rechtsquelle folgst, dann kriegst du sogar die Erwägungsgründe serviert:
(1) Die Einfuhr von Waren, die entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates (1)
von den Abgaben des Gemeinsamen Zolltarifs befreit
sind, hat angesichts der Beschränkungen hinsichtlich
der eingeführten Mengen oder Werte, ihrer Verwendung
und/oder nachträglicher Zollkontrollen wahrscheinlich
keine spürbaren schädlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft
der Gemeinschaft. Daher sind auf Einfuhren von
Waren, die unter die Zollbefreiung fallen, keine auf der
Grundlage des Artikels 133 EG-Vertrag getroffenen handelspolitischen
Schutzmaßnahmen anzuwenden.
und auch:
(3) Die in Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83
festgelegte Wertgrenze von 22 ECU wurde seit 1991
nicht erhöht, während gleichzeitig die Zölle erheblich
verringert oder sogar abgeschafft wurden. Folglich ist
die Wertgrenze für Kleinsendungen mit geringem Wert
anzuheben.
Also werden die einzelnen Mitgliedsstaaten per Verordnung dazu verpflichtet, diese Grenze auf 150 EUR anzuheben.
Soviel wieder mal zu den "undurchsichtigen" und "nutzlosen" EU-Verordnungen.
