Das neue Jugendschutzgesetz

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Doch was bedeutet das neue Jugendschutzgesetz für Computer- und Videospieler konkret?

Die Alterskennzeichnung lief bisher wie folgt ab: Mitarbeiter der USK („Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle"; gegründet durch den „Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland" - VUD) prüfen die gesamte Softwarepalette auf Eignung für bestimmte Altersgruppen, was zu folgenden Kennzeichnungen führen kann: „geeignet ohne Altersbeschränkung", „ab 6/12/16 Jahren" und „nicht unter 18 Jahren". Diese USK-Sticker auf den Verpackungen waren jedoch UNVERBINDLICH, was bedeutete, dass sich kein Händler an die empfohlenen Freigaben zu halten hatte. Bei einer „ab 18"-Einschätzung seitens der USK wurde aber natürlich meistens die BPjM aufmerksam (gemacht), die deswegen aber noch lange nicht eingreifen konnte. Hierzu wurde ein Antrag benötigt. Dieser kam bisher folgendermaßen zustande: eine volljährige Person wendet sich mit dem zu prüfenden Programm an ein beliebiges Jugendamt, das den Sachverhalt überprüft und gegebenenfalls einen Antrag auf Indizierung bei der BPjM stellt. Dort muss - nach eingehender Prüfung - schließlich ein 3-er Gremium (bestehend aus dem Vorsitzenden der BPjM, Vertreter aus Kunst/Literatur/Buchhandel/Verlag und einem Besitzer) EINSTIMMIG über eine eventuelle Indizierung entscheiden. Ist die Einstimmigkeit nicht gegeben, gelangt der Antrag zu einem 12-er Gremium (bestehend aus Buchhandel, Kirche, Kunst, Literatur, Lehrer, Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe und der Länderbeisitzern), das die Indizierung mittels einer 2/3-Mehrheit beschließen kann.

Folgen:
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen Zugang zu indizierten Medien erhalten
- Verkauf dieser Medien nur „Unter der Ladentheke" an volljährige Personen möglich
- Keine Nennung des betreffenden Programms in den Medien, die in irgendeiner Art und Weise als Werbung ausgelegt werden könnte

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesjugendschutzgesetzes geht die Alterskennzeichnung wie folgt von statten: Die „Freiwillige Selbstkontrolle" (FSK) verhängt fortan VERBINDLICHE Altersfreigaben (Stufung analog der USK), wie sie bisher bereits für Video- und Kinofilme galten. Hierdurch ist der Handel bzw. Verkäufer von nun an gezwungen, den Käufer sich ausweisen zu lassen, um die Software legal verkaufen zu können. Bei Zuwiderhandeln droht der betroffenen Person eine Geldstrafe bis zu € 50.000. Ob man allerdings den Verkauf von Software derart überwachen kann, ist fraglich. Der Weg zu einer Indizierung läuft prinzipiell wie gewohnt ab, mit der bereits erwähnten Einschränkung, dass die BPjM nun keine Antrag mehr benötigt, um Titel auf den Index zu setzen. Die Folgen für den Handel und den Konsumenten bleiben ebenfalls dieselben.

Kommt eine FSK-Ab-18-Freigabe nun einer Indizierung gleich?

Theoretisch nein, praktisch ja Ist ein Titel mit einer FSK-Freigabe ab 18 belegt, darf dieser weiterhin im Ladenregal stehen und somit auch beworben werden, aber nicht an Minderjährige veräußert werden Bei einem indizierten Spiel darf das Programm weder beworben, öffentlich ausgestellt, noch Minderjährigen zugänglich gemacht werden

-> für den Handel hat eine FSK-Freigabe ab 18 Jahren weniger schwere Konsequenzen, da durch die mögliche Werbung eine größere potenzielle Käuferschicht besteht, was höhere Absätze garantiert (im Gegensatz zu einer Indizierung)

Anmerkung # 1: Nicht alle Medien müssen erst indiziert werden, um mit Verkaufsbeschränkungen/- verboten belegt zu werden. So dürfen beispielsweise bestimmte Fernsehprogramme (seien es Erotik- oder extrem brutale Filme) erst ab einer gewissen Uhrzeit ausgestrahlt werden

Anmerkung # 2: eine Indizierung ist NICHT mit einem Verbot gleichzusetzen, da hier ein KOMPLETTES Verkaufsverbot (innerhalb Deutschlands), auch für Erwachsene, besteht!

Inwieweit das neu gestaltete Jugendschutzgesetz nun solche Bluttaten, wie sie in Erfurt passiert sind, eindämmen oder gar verhindern kann, bleibt abzuwarten. Ebenso wird sich erst in Zukunft herausstellen, inwiefern der Softwarehandel an das neue Gesetz halten wird. Eins steht aber jetzt schon fest. In keinem anderen Land der Erde haben es Computer- und Videospiele so schwer, einen festen Platz in der Gesellschaft zu finden und von dieser akzeptiert zu werden.

Selbstverständlich übernimmt nintendofans.de keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit der oben gemachten Angaben. Promovierte Juristen nennt unsere Crew nämlich leider noch nicht sein Eigen.

by projectD
Last Update: 17. Juli 2002